Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Meyer: Lüge oder Chaos?
Sachsen: Erneuter Rüffel vom Datenschutzbeauftragten, wieder
Ärger mit dem Parlament - der unbarmherzig-zügellose Gebrauch
von Stasiakten einer Krankenschwester wird die Landespolitik noch eine
Weile beschäftigen. ... Das Meyer-Ministerium hatte einer Krankenschwester
gekündigt, die eine frühere Stasi-Mitarbeit verschwieg. Im anschließenden
Arbeitsgerichtsverfahren kam es zu einem Vergleich. Daß sich die
Schwester hernach über ungerechte Behandlung beklagte und Verständnis
unter ehemaligen Kollegen fand, mag den Minister geärgert haben. Aber
eine Krankenschwester ist keine Person der Zeitgeschichte ... Daß
der Minister persönlich Einsichtnahme in die Gauck-Akten einer
Krankenschwester beantragt, ist schon merkwürdig genug ... Es blieb
nicht die einzige 'Panne', denn aus den eingetroffenen Akten ließ
Meyer im ehemaligen Kollegenkreis der Krankenschwester vorlesen. ... Nun
hat der Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen in einem Schreiben an den
Landtag mitgeteilt, Meyers Erklärung vor den Abgeordneten und das
Ergebnis der datenschutzrechtlichen Kontrolle seinen 'nicht in Übereinstimmung
zu bringen'." ND 26.10.98 S. 6
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"Schweden
Internet-Gesetz macht viele zu Rechtsbrechern
Neue Datenschutzbestimmungen, die am Wochenende in Schweden
in Kraft getreten sind, machen auf einen Schlag das halbe Land zu Gesetzesbrechern.
Ein Gesetz, das 'eher in die 70er Jahre gepaßt hätte', wie es
der Ex-Datenschutzchef Jan Frese ausdrückt, verbietet, ohne Erlaubnis
Namen, Adressen und andere persönliche Daten von anderen Personen
auf Internet-Seiten zu veröffentlichen. ... Schwedens Regierung schiebt
die Verantwortung der Europäischen Union zu: Man habe nur eine EU-Direktive
über den Personenschutz verwirklicht. Doch kein anderes EU-Land hat
die Anordnung so restriktiv ausgelegt wie Schweden." FR 26.10.98 S.
22
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"Razzien auf der Rechtsgrundlage von 1869
In Luxemburg gilt ein veraltetes Presserecht:
Der Innenminister kann eine Zeitung, die einen mißliebigen Artikel
veröffentlichte, wegen 'Hehlerei mit Berufsgeheimnissen' belangen
... Die Polizei Luxemburgs hatte vergangene Woche schwer zu tun. Zuerst
durchsuchte sie die Redaktion der Tageszeitung Letzeburger Journal, danach
die Privatwohnung des Chefredakteurs Rob Roemen und zum Schluß noch
die Kanzlei seiner Anwältin. Roemen sollte Namen von Informanten und
Dokumente preisgeben." taz 26.10.98 S. 17
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