Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 26. Oktober 1998

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"Meyer: Lüge oder Chaos?
Sachsen: Erneuter Rüffel vom Datenschutzbeauftragten, wieder Ärger mit dem Parlament - der unbarmherzig-zügellose Gebrauch von Stasiakten einer Krankenschwester wird die Landespolitik noch eine Weile beschäftigen. ... Das Meyer-Ministerium hatte einer Krankenschwester gekündigt, die eine frühere Stasi-Mitarbeit verschwieg. Im anschließenden Arbeitsgerichtsverfahren kam es zu einem Vergleich. Daß sich die Schwester hernach über ungerechte Behandlung beklagte und Verständnis unter ehemaligen Kollegen fand, mag den Minister geärgert haben. Aber eine Krankenschwester ist keine Person der Zeitgeschichte ... Daß der Minister persönlich Einsichtnahme in die Gauck-Akten einer Krankenschwester beantragt, ist schon merkwürdig genug ... Es blieb nicht die einzige 'Panne', denn aus den eingetroffenen Akten ließ Meyer im ehemaligen Kollegenkreis der Krankenschwester vorlesen. ... Nun hat der Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen in einem Schreiben an den Landtag mitgeteilt, Meyers Erklärung vor den Abgeordneten und das Ergebnis der datenschutzrechtlichen Kontrolle seinen 'nicht in Übereinstimmung zu bringen'." ND 26.10.98 S. 6

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"Schweden
Internet-Gesetz macht viele zu Rechtsbrechern
Neue Datenschutzbestimmungen, die am Wochenende in Schweden in Kraft getreten sind, machen auf einen Schlag das halbe Land zu Gesetzesbrechern. Ein Gesetz, das 'eher in die 70er Jahre gepaßt hätte', wie es der Ex-Datenschutzchef Jan Frese ausdrückt, verbietet, ohne Erlaubnis Namen, Adressen und andere persönliche Daten von anderen Personen auf Internet-Seiten zu veröffentlichen. ... Schwedens Regierung schiebt die Verantwortung der Europäischen Union zu: Man habe nur eine EU-Direktive über den Personenschutz verwirklicht. Doch kein anderes EU-Land hat die Anordnung so restriktiv ausgelegt wie Schweden." FR 26.10.98 S. 22

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"Razzien auf der Rechtsgrundlage von 1869
In Luxemburg gilt ein veraltetes Presserecht: Der Innenminister kann eine Zeitung, die einen mißliebigen Artikel veröffentlichte, wegen 'Hehlerei mit Berufsgeheimnissen' belangen ... Die Polizei Luxemburgs hatte vergangene Woche schwer zu tun. Zuerst durchsuchte sie die Redaktion der Tageszeitung Letzeburger Journal, danach die Privatwohnung des Chefredakteurs Rob Roemen und zum Schluß noch die Kanzlei seiner Anwältin. Roemen sollte Namen von Informanten und Dokumente preisgeben." taz 26.10.98 S. 17


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